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Planung
(1) Für die Planung und Ausführung sind folgende Gegebenheiten zu berücksichtigen:
- Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken
- Dachneigung, Regeldachneigung des Deckwerkstoffs
- Konstruktive Gegebenheiten, Dachformen
- Klimatische Verhältnisse am Standort etc.
- Örtliche Baubestimmungen
(2) Die objektbezogenen Zusatzmaßnahmen sind vom Planer und/oder dem Verarbeiter verantwortlich festzulegen.
(3) Beim Einsatz von Dachziegeln und Dachsteinen sind bei Unterschreitung der Regeldachneigung folgende Zusatzmaßnahmen mit Bitumenbahnen möglich:
Unterdach
- wasserdicht
- regensicher
Unterdeckung
- naht- und perforationsgesichert
- verschweißt oder verklebt
- überlappt oder überdeckt
Unterspannung
- überlappt

