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Bewegungsfugen
(1) Die Anordnung von Bewegungsfugen in der Dachkonstruktion richtet sich nach baukonstruktiven Erfordernissen. Sie sind in allen Schichten des Dachaufbaues auszubilden.
(2) Die erforderlichen Angaben über die zu erwartenden Bewegungen über Fugen müssen bei der Planung der Dachabdichtung vorliegen und sind Grundlage für die Konstruktion der Fugenausbildung.
Fugenflanken können sich relativ zueinander bewegen. Die Bewegungen können
- senkrecht zur Abdichtungsebene, z. B. Setzungen
- parallel zur Abdichtungsebene, z. B. Dehnung
- als Scherung
sowie in der Kombination dieser Einzelbewegungen auftreten.
Sie können langsam oder schnell, einmalig, selten oder häufig wiederholt auftreten und unterschiedlich groß sein. Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Fugentypen.
Fugentyp I liegt vor bei langsam ablaufenden Bewegungen oder einmaligen oder selten wiederholten Bewegungen (z. B. Setzungsbewegungen, Schwindverkürzungen oder Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen in oberseitig wärmegedämmten Dachflächen) von nicht mehr als 5 mm bei verklebten Abdichtungen bzw. nicht mehr als 10 mm bei lose verlegten Abdichtungen.
Fugentyp II liegt vor bei schnell ablaufenden Bewegungen oder häufig wiederholten Bewegungen (z. B. Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen) sowie bei allen Bewegungen von mehr als 5 mm bei verklebten Abdichtungen bzw. mehr als 10 mm bei lose verlegten Abdichtungen.
(3) Fugen des Typs I können in der Abdichtungsebene ausgeführt werden. Bei verklebten Abdichtungen ist ein Schleppstreifen von mind. 200 mm Breite unter der Abdichtung anzuordnen. Bei lose verlegten Abdichtungen ist die Abdichtung über der Fuge ggf. durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Stützbleche, zu unterlegen.
Fugen des Typs II werden unter Berücksichtigung von Größe und Häufigkeit der Bewegungen durch Unterbrechung der Flächenabdichtung hergestellt. Mögliche Maßnahmen sind:
- schlaufenartige Anordnung geeigneter Polymerbitumenbahnen
- geeignete Fugenbänder mit Klebeflansch
- vorgefertigte Fugenkonstruktionen mit integrierten Dichtungsprofilen
- Los- und Festflanschkonstruktionen und Fugenbänder
Fugen des Typs II sollen aus der Abdichtungsebene, z. B. durch Anordnung von Dämmstoffkeilen oder Aufkantungen, herausgehoben werden. Die Teilflächen sind unabhängig voneinander zu entwässern.
(4) Bewegungsfugen sollen nicht unmittelbar im Bereich von Wandanschlüssen angeordnet werden und dürfen insbesondere nicht durch Ecken von Wandanschlüssen oder Randaufkantungen verlaufen. Ist dies unvermeidbar, so sind besondere konstruktive Maßnahmen notwendig, die geplant werden müssen.
(5) Bei größeren Dehnungs-, Setzungs- oder Scherbewegungen, z. B. in Bergsenkungsgebieten, ist die Abdichtung über Bewegungsfugen durch Sonderkonstruktionen mit Abdeckungen oder Flanschkonstruktionen herzustellen.
(6) Bei Dachabdichtungen über Bewegungsfugen sind Polymerbitumenbahnen mit hoher Dehnfähigkeit zu verwenden.
(7) Bewegungsfugen sind bis zum Ende der Abdichtung durchzuführen, einschließlich der An- und Abschlüsse.

